Welche Pflichten sind mit einer Mitgliedschaft verbunden?
- Teilnahme an mindestens einem Gewässerpflegedienst im Jahr ist Pflicht. An einem Vor- oder Nachmittag wird das Gewässer beschnitten und die Angelplätze wieder hergerichtet. Zum Abschluss gibt`s was Kühles oder Heißes zum Trinken und etwas zu Essen.
- Zum Jahresende muss die gültige Fangkarte abgegeben werden, damit wir neuen Besatz ordern können. Daher ist die Abgabe und sorgfältige Führung für alle von Vorteil und sehr wichtig!
Im Falle dessen, dass die Fangkarte nicht pünktlich abgegeben wurde oder an keinem Gewässerdienst teilgenommen wurde, wird eine Gebühr von je 75 Euro fällig!
Gut zu Wissen
Bei vorherigem Beangeln der Gewässer per Erlaubnisschein bekommen Sie bei der Aufnahme in den Verein den Preis von bis zu 3 Tageskarten gutgeschrieben. Die Tagesscheine sollten nicht älter als 6 Wochen sein.
Interesse?
Melden Sie sich doch gerne per Email oder schauen Sie zu unseren Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle vorbei!